Rauchwarnmelder

Lebensretter in allen privaten Häusern!

Landesbau-Ordnung § 15.7:

Rauchwarnmelder müssen seit spätestens 2014 in allen Räumen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (können) und in den dazu gehörigen Fluchtwegen installiert sein.

D.h.:
Schlafzimmer
Wohnzimmer
Kinderzimmer
Flur  (Fluchtweg)
Treppenhaus  (Fluchtweg)

Rauchwarnmelder müssen alle 10 Jahre komplett (nicht nur die Batterien) ausgewechselt werden, da die Optik im Innern im Laufe der Jahre eintrübt und somit die Reaktionszeit verlangsamt wird.

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